Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt
In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert:
- Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren.
- Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
- Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden.
- In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden.
Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.