EU einigt sich auf Nachhaltigkeits-Berichterstattung der Zukunft
CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.
Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.