Infinus-Drahtzieher müssen Reststrafen absitzen

Ein kriminelles Schneeballsystem hatte das Landgericht Dresden den Verantwortlichen der Infinus AG 2018 attestiert, die diesen Vorwurf vehement abstritten und bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zogen. Im Wesentlichen machten die Verteidiger Verfahrensfehler geltend.

Der BGH schloss sich indes nun dem Dresdner Urteil an und bestätigte die Haftstrafen für fünf der sechs Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug. Lediglich in einem Fall muss vom Landgericht nachgeprüft werden, ob eine Strafmilderung auf Basis der Kronzeugenregelung angemessen wäre. Der Strafrahmen erstreckt sich von viereinhalb bis zu acht Jahren Haft.

Diese höchstrichterliche Bestätigung, die auch die Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte umfasst, dürfte für die geprellten Anleger nur einen schwachen Trost bedeuten: Der größte Teil der investierten Gelder ist nicht mehr auffindbar. Über 20.000 Kleinanleger hatten der Unternehmensgruppe insgesamt rund 540 Millionen Euro anvertraut.

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